Stammpflanzen: Galium odoratum (L.) SCOP.
        / Echter Waldmeister [Fam. Rubiaceae / Rötegewächse].
        Synonyme: Asperula odorata L., A. matrisylva G ILIB.,
        A. odora SALISB., Chlorostemma odoratum FOURR.,
        Galium matrisylva WED. Dt. Synonyme:  Duftlabkraut.  | 
       
      
        Artbeschreibung: Aufrechte, bis 35 cm hohe, unbehaarte
        Pflanze mit vierkantigen Stengeln und dünnem, walzenförmigem, kriechenden Rhizom.
        Blätter zu 6 bis 9 in Scheinquirlen angeordnet, dunkelgrün, 20 bis 40 mm lang und 6 bis
        14 mm breit, verkehrt-eilänglich (untere) bis lanzettlich bis länglich lanzettlich
        (obere), schwach ledrig, dreiadrig. Blüten weiß, klein, nur ca. 4 mm im Durchmesser, aus
        4 verwachsenen Kronblättern mit kurzer Röhre und 4 Staubblättern, in endständigen,
        lockeren Trugdolden. Frische Pflanze ohne den typischen Waldmeistergeruch. Dieser entsteht
        erst beim Trocknen durch Spaltung von Melitosid zu Cumarin.  | 
       
      
        Verbreitung: Bevorzugt in schattigen, feuchten Wäldern
        in ganz Europa bis zu einer Höhe von 1.400 m, nördlich bis Mittelschweden/-norwegen und
        Südfinnland, östlich bis Sibirien, südlich bis Nordafrika.  | 
       
      
        Droge: Die zur oder kurz vor der Blütezeit gesammelten,
        getrockneten oder frischen oberirdischen Teile.  | 
       
      
        Drogenbeschreibung: Geruch stark nach Cumarin, Geschmack
        würzig bitter und etwas herb. Ganzdroge mit den für die Art typischen Merkmalen,
        Schnittdroge charakterisiert durch die ganzrandigen, lanzettlichen, dunkel- bis
        graugrünen Blattstückchen mit deutlich erkennbarem Mittelnerv auf ihrer Unterseite,
        einzelne Blüten und kugelige, dicht mit hakigen Borsten versehene Früchte.  | 
       
      
        Synonyme Drogenbezeichnungen: Asperulae herba.  | 
       
      
        Herkunft: Gelegentlich aus Garten- oder Waldkulturen,
        meist jedoch aus Wildsammlung. Hauptliefergebiete: Osteuropa, Westasien und Nordafrika.  | 
       
      
      
        Inhaltsstoffe: 0,4 bis 1,1 % Cumarin
        in Form seiner glykosidischen Vorstufe, des Melitosids, aus dem es
        beim Verwelken nach enzymatischer Glucoseabspaltung
        durch spontane Lactonbildung hervorgeht. Ca. 0,25 % (Gehaltsangaben schwankend
        zwischen 0,05 und 0,28 %) Iridoidglykoside, darunter
        Asperulosid, Monotropein und
        Scandosid. Phenolische Verbindungen: Gallussäure,
        p-Cumarsäure,
        Kaffeesäure, p-Hydroxybenzoesäure
        und Vanillin.
        Verschiedene n-Alkane, insbesondere n-Heptan.   | 
       
      
      
        Wirkungen: Bislang keine Wirkungen experimentell
        nachgewiesen. Asperulosid
        wird antiphlogistische
        Wirksamkeit zugeschrieben.   | 
       
      
        Anwendungsgebiete: In der Volksheilkunde u. a. bei
        Unruhezuständen, Kopf- und Leibschmerzen, Schlaflosigkeit infolge Überarbeitung,
        Venenerkrankungen, Hämorrhoiden [weitere Angaben [s. Lit.]. Wirksamkeit nicht
        belegt. Eine Anwendung ist nicht zu befürworten.   | 
       
      
        Unerwünschte Wirkungen: In therapeutischen Dosen keine
        Nebenwirkungen.  | 
       
      
        Toxizität: Der Genuss von Waldmeisterzubereitungen kann
        akut Kopfschmerzen hervorrufen. Da hepatotoxische Stoffwechselprodukte des Cumarins nur
        beim Tier entstehen, wird beim Menschen das Risiko toxischer Langzeitschäden als gering
        eingeschätzt. Anmerkung: In den 80er Jahren führten die Befunde der Tierversuche zu
        einem Verbot der Cumarinverwendung in der Lebensmittelindustrie.  | 
       
      
        Dosierung und Art der Anwendung: Zubereitungen einer
        Drogenmenge von 1 g entsprechend. Zur Teebereitung zwei Teelöffel (1,8 g) auf ein Teeglas
        mit kaltem Wasser ansetzen und tagsüber oder vor dem Schlafengehen trinken.  | 
       
      
        Sonstige Verwendung: Im Haushalt zur Herstellung von
        Waldmeisterbowle und Waldmeisteressenzen. Bei gewerbsmäßiger Herstellung darf ein
        Cumaringehalt von 5 ppm nicht überschritten werden. Trotz der inzwischen veränderten
        Datenlage ist der kommerzielle Einsatz von Cumarin und Waldmeisterkraut zur Herstellung
        von Essenzen nach Aromenverordnung nach wie vor verboten.  | 
       
     
     |